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 ESK/Energiesparen/Einspar Contracting
    
 

Einspar Contracting



Gebäudeleittechnik

Energieeinspar-Contracting intelligente Lösung zur Senkung Ihrer Energiekosten

 

Energieeinspar-Contracting ermöglicht die die geforderte Energieeinsparung (von 25 Prozent) für die Krankenhäuser kostenneutral zu realisieren. Beim Energiespar-Contracting handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen (Contractor oder auch Energiesparpartner) und einem Gebäudeeigner (z. B. einem Krankenhaus als Auftraggeber). Der Contractor führt in dem Gebäude Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen, also über die reduzierten Energiekosten des Gebäudes, vergüten. Der Gebäudeeigentümer muß somit

  1. nicht investieren
  2. trägt kein Risiko
  3. und ist trotzdem an dem Erfolg der Einsparmaßnahmen beteiligt.

Beim Energiespar-Contracting schließt also ein Contractor mit dem Eigentümer der Liegenschaft einen Vertrag ab, der ihn berechtigt, zuvor vereinbarte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchzuführen (z. B. neue Heizungsanlage, effizientere Beleuchtung, Optimierung der Steuerungstechnik). Im Gegenzug erhält der Contractor über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Großteil (oder auch die Gesamtsumme) der jährlich eingesparten Energiekosten. Der Zeitraum wird dabei durch die Vertragsdauer festgelegt. Um die eingesparten Energiekosten zu berechnen, muß zuvor der Energieverbrauch eines bestimmten Jahres ermittelt und als Referenzwert (sogenannte Baseline) festgelegt werden.

Nach Einbau und Abnahme der Energiesparmaßnahmen gehen die Anlagen in das Eigentum des Liegenschaftseigners über. Nach Ende der Vertragslaufzeit kommen die Energiekosteneinsparungen ausschließlich dem Liegenschaftseigner zugute.

Mit den über die Vertragslaufzeit eingesparten Energiekosten muss der Contractor sowohl die Anfangsinvestitionen als auch die Kapitalkosten, die laufenden Controlling-, Wartungs-, Abrechnungs-, und Verwaltungskosten des Projektes finanzieren. Die Vergütung des Contractors ist beim Energiespar-Contracting in der Regel ausschließlich von der tatsächlich erreichten Energieeinsparung, also vom Erfolg der Maßnahme, abhängig.

Ein wesentlicher Bestandteil des Energiespar-Vertrages ist die Einspargarantie. Hierbei verpflichtet sich der Contractor, eine Mindesteinsparung beim Energieverbrauch und/oder bei den Energiekosten zu erzielen. Erreicht er diesen Wert nicht, so muß er dem Liegenschaftseigner (z. B. dem Krankenhaus) die Differenz zwischen der erzielten und der garantierten Energiekosteneinsparung erstatten.

 

 

Die Vorteile des Energiespar-Contractings

  1. Der Hauptvorteil beim Energiespar-Contracting liegt darin, dass der Gebäudeeigner zweifach entlastet wird: Zum einen von der organisatorischen Umsetzung der Energiesparmaßnahmen und zum anderen von der finanziellen Belastung, die mit den Investitionen verbunden ist. Damit setzt das Energiespar-Contracting genau da an, wo bei vielen Krankenhäusern das Problem liegt: Für viele Gebäude wird zwar ein energetischer Sanierungsbedarf konstatiert, doch häufig fehlt das Geld, um die Energiesparmaßnahmen zu finanzieren. Mit Energiespar-Contracting kann dieser unbefriedigende Zustand überwunden werden.
  1. Für den Contractor besteht ein starker finanzieller Anreiz, eine möglichst hohe Energiekostenersparnis über die gesamte Vertragslaufzeit zu erzielen. Von dieser Einsparung profitiert auch der Gebäudeeigner. Zunächst in einem kleineren Umfang während der Vertragszeit und im vollen Umfang, wenn der Einspargarantie-Vertrag abgelaufen ist und die volle Energiekosteneinsparung dem Krankenhaus zugute kommt.
  1. Da Contractoren Spezialisten in Sachen Energieeinsparung sind, kommt mit dem Energiespar-Contracting häufig innovative Technologie zur Anwendung. Insbesondere in komplexen Liegenschaften lassen sich durch die Einführung eines professionellen Energie-Controlling und der Umsetzung von Mess- und Steuerungsmaßnahmen erhebliche Einsparungen erzielen.

 

Diese Aspekte führen dazu, dass über das Instrument Energiespar-Contracting wirtschaftliche Energiesparpotentiale rascher erschlossen werden und die Einsparungen in vielen Fällen höher ausfallen werden als ohne die Anwendung des Energiespar-Contracting.

Neben diesen zentralen Aspekten kann das Krankenhaus als Liegenschaftseigner beim Energiespar-Contracting mit weiteren Vorteilen rechnen:

 

  1. Durch eine Senkung der übrigen Betriebskosten (z.B. reduzierter Leuchtmittelaustausch bei Beleuchtungssanierung) kann ein Zusatznutzen erzielt werden.
  1. Die Modernisierungs- und Sanierungsinvestitionen erhöhen den Wert und die Attraktivität des Gebäudes.
  1. Der Komfort eines Gebäudes und die Produktivität können gesteigert werden (z. B. durch bessere Beleuchtung, Lüftung, Raumklima).
  1. Durch eine verbesserte Steuerung können die Betriebsstunden von Anlagen gesenkt und somit die Abnutzung reduziert werden.
  1. Mit dem verminderten Energieeinsatz werden nicht zuletzt Luftschadstoffe reduziert, der Kohlendioxid-Eintrag in die Atmosphäre vermindert und knappe Ressourcen geschont. Das Krankenhaus kann auf diese Weise einen wesentlichen Imagegewinn für seine Aktivitäten in Sachen Umweltschutz verbuchen.

 

Aus all den genannten Gründen empfiehlt das Umweltbundesamt zum Schutze des Klimas das Instrument des Energiespar-Contractings überall dort verstärkt einzusetzen, wo über direkte Investitionen der zuständigen Bauverwaltung die vorhandenen Einsparpotentiale aufgrund von Budgetrestriktionen nicht erschlossen werden können. Die Effizienzmaßnahmen im Rahmen von Energiespar-Contracting führen weiterhin sowohl zu betriebs- als auch zu volkswirtschaftlichen Vorteilen.

Es gibt demnach also keinen Grund, weiter abzuwarten.

 

Text nach Quellen des Umweltbundesamtes

 

 

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